Restaurants in Düsseldorf laden SIE ein. 2x essen – 1x zahlen.

Schlemmen, neu entdecken und dabei richtig sparen. Dieses Angebot machen Ihnen nun wieder viele Gastronomen und Freizeitbetriebe in Ihrer Stadt. Sie präsentieren sich in der "Schlemmerreise", Deutschlands beliebtestem Restaurant- und Freizeit-Gutscheinbuch. Gleich, ob Sie nun italienisch, spanisch, mexikanisch, gut bürgerlich, asiatisch, griechisch oder trendig loungig international speisen wollen, für jeden Geschmack gibt es das richtige Angebot:

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Agentur More Loyalty

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1)   Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch für Verträge mit Verbrauchern und werden diesbezüglich an den entsprechenden Stellen modifiziert. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen.

§ 2 Angebot und Unterlagen

(1)   Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(2)   Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen; dies steht unter dem Vorbehalt, dass sich dadurch die Gebrauchsfähigkeit der Sache nicht ändert und dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(3)   Ebenso behalten wir uns vor, uns bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

§ 3 Preise

(1)   Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung, welche gesondert in Rechnung gestellt wird. Alle Preise beinhalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer. Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – der Kunde.

(2)   Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

(3)   Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder anderen Dritten aufgrund der vereinbarten Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

(2)   Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3)   Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

(4)   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(5)   Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder wenn das Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

(6)   Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet.

(7)   Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

§ 5 Lieferzeit und Lieferhindernisse

(1)   Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Abklärung aller technischen Fragen.

(2)   Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(3)   Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

(4)   Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Verzögerungen werden wir dem Kunden mitteilen. Sofern wir von unseren Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wahlweise können wir in diesem Fall hinsichtlich der nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, werden wir dem Kunden unsere Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertragsgemäßen Lieferung abtreten. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausgeschlossen.

(5)   Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet des Absatzes 6 und des § 10, die keine Umkehr der Beweislast bezwecken, ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.

(6)   Wurde ein Fixgeschäft vereinbart, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.

(7)   Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.

§ 6 Gefahrenübergang

(1)   Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit Aussonderung der Ware und vereinbarungsgemäßer Bereitstellung auf den Kunden über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson; bei einem Versendungskauf an Verbraucher gilt statt § 447 BGB der § 446 BGB. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes über. Gleiches gilt im Falle des Gläubigerverzuges.

(2)   Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus §§ 8 – 10 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1)    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

(2)   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Fristsetzung die Ware zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn eine von uns gesetzte angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen und der Rücktritt ausdrücklich erklärt ist. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insb. Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind ferner berechtigt, dem Kunden jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die Einzugsermächtigung (§ 7 V) zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

(3)   Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln (inkl. Sachgerechter Aufbewahrung).

(4)   Der Kunde darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Kunde zu tragen.

(5)   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insb. aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Wird die gelieferte Ware zusammen mit anderen Sachen, die dem Kunden nicht gehören, weiter veräußert, tritt uns der Kunde die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Brutto-Preises ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Kunde uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(6)   Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Umbildung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so räumt uns der Kunde Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren ein; dabei wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde in diesem Falle die Ware sorgfältig für uns verwahrt. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört; der Kunde verwahrt das entstandene (Mit-) Eigentum für uns. Für so entstehende Sachen gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten.

(7)   Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Liefergegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Abtretung erfolgt mit Rang vor dem Rest.

(8)   Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Schätzwert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 50 % übersteigt; welche Sicherheiten frei wurden, obliegt dabei unserer Entscheidung.

§ 8 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Kaufverträgen

Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt, falls der Kunde Kaufmann ist, allerdings nur nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB:

(1)   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach Wahl des Kunden zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Bei Geschäften mit anderen Unternehmern steht das Wahlrecht uns zu. Voraussetzung für Mängelansprüche ist bei Geschäften mit anderen Unternehmern, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

(2)   Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrunde sind entsprechend § 10 ausgeschlossen oder beschränkt.

(3)   Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.

(4)   Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache, sofern uns kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit und keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fallen. Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist dagegen zwei Jahre. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, tritt Verjährung erst nach fünf Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Falle des Satzes 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.

  1. Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren.
  1. Alle Gutscheingeber haben sich uns gegenüber verpflichtet, die Gutscheine zu den jeweils angegebenen Bedingungen einzulösen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Gutschein vom Gutscheingeber nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst werden kann. Dies gilt insbesondere bei Besitzerwechsel, Geschäftsauflösung, Insolvenz usw. Es haftet ausschließlich der Gutscheingeber(z. B. Gastwirt) für evtl. Meinungsverschiedenheiten bzw. Schadenersatzansprüche.

Wir geben uns große Mühe bei der Umsetzung der Berichte und Gutscheine. Wir haften aber nicht für Satz- und Druckfehler. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte von im Gutscheinbuch oder auf Gutscheinen genannten Internetadressen und deren Links. Für den Inhalt dieser Internetadressen und Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

§ 9 Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichten (insb. Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes) nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der §§ 8 und 10 entsprechend.

§ 10 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

(1)   Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von § 8 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

(2)   Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

(3)   Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

(4)   Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

(5)   Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt § 10 entsprechend.

(6)   Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7)   Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf.

§ 11 Leistungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1)   Leistungsort ist der Versandort.

(2)   Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er seinen Gerichtsstand nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

(3)   Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

(1)   Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden.

(2)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(3)   Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Vertragsdurchführung zweckmäßig erscheint.

(4)   Mit keiner Bestimmung dieser Bedingungen soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

(5)   Alle Begrifflichkeiten und Regelungen sind geschlechtsneutral und auch sonst diskriminierungsfrei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu verstehen.

(6)   Zudem gelten die nachfolgend in Anlage aufgeführten „Regelungen zum Gutscheinbuch“.

Stand: August 2009

Anlage: Regelungen zum Gutscheinbuch

  1. Bitte bringen Sie das Gutscheinbuch beim Einlösen mit und zeigen Sie es VOR Ihrer Bestellung. Nur dann ist ein reibungsloser Bonier- und Kassierablauf gewährleistet.

  2. Ihre Gastgeber-Restaurants laden Sie mit den Gutscheinen jeweils einmal zum Essen ein – bitte haben Sie Verständnis, dass die Gutscheine bei

  3. - Sonderveranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstags-, Weihnachts- oder Vereinsfeiern etc.

  4. - zwischen Weihnachten und Neujahr (24.12. bis einschließlich 1.1.) und am Muttertag sowie

  5. - bei Mitnahme von Speisen und bei Lieferservice

  6. nicht eingelöst werden können. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch oder persönlich vor der Bestellung bei Ihrem Gastgeber. Gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehr Gutscheinen ist ausgeschlossen. Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich. Im Übrigen gelten die individuellen Regelungen auf den Gutscheinen.

  7. Alle Inserenten haben sich dem Herausgeber gegenüber verpflichtet, die Gutscheine zu den jeweils angegebenen Bedingungen einzulösen. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung, wenn ein Gutschein vom Inserenten nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst werden kann. Dies gilt insbesondere bei Besitzerwechsel, Geschäftsauflösung, Insolvenz usw. Es haftet ausschließlich der Inserent (z. B. Gastwirt) für evtl. Meinungsverschiedenheiten bzw. Schadenersatzansprüche.

  8. Der Herausgeber gibt sich große Mühe bei der Umsetzung der Berichte und Gutscheine. Er haftet aber nicht für Satz- und Druckfehler. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernimmt der Herausgeber keine Gewähr.

  9. Trotz sorgfältiger Kontrolle übernimmt der Herausgeber keine Haftung für die Inhalte von in diesem Buch genannten Internetadressen und deren Links. Für den Inhalt dieser Internetadressen und Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

  10. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

  11. Die Regelungen zum Buch können - je nach Ausgabe - leicht abweichen. Maßgeblich sind immer die im jeweiligen Buch abgedruckten Hinweise bzw. Regelungen.